Was Netze, Spikes und bauliche Änderungen leisten
Die vier gängigen Verfahren lösen unterschiedliche Aufgaben, und genau daran scheitern viele Aufträge: Wer eine offene Loggia mit Spikes sichern will, hat das falsche Mittel gewählt, und wer eine einzelne Fenstersims mit einem Netz verhängt, zahlt für eine Konstruktion, die niemand warten wird.
| Verfahren | Wofür geeignet | Was es verlangt | Grenze |
|---|---|---|---|
| Netz | große, offene Flächen wie Innenhöfe, Loggien, Lichtschächte, Gerüste | Fachgerechte Spannung und Randbefestigung, regelmäßige Kontrolle | Ein loses oder gerissenes Netz wird zur Falle, in der sich Tiere verfangen |
| Spikes | einzelne Sitzkanten wie Simse, Gesimse, Schilder, Kameras | durchgehende Montage ohne Lücken, sonst sitzen die Tiere daneben | verlagert die Tiere nur wenige Meter weiter, sichert keine Fläche |
| Spanndraht | schmale Kanten an Gebäuden mit Denkmalschutz, wo Spikes auffallen | korrekte Höhe und Spannung, mehrere Reihen bei breiten Kanten | wirkt nur gegen das Landen, nicht gegen das Nisten dahinter |
| Bauliche Änderung | Nistplätze in Nischen, offenen Dachstühlen, hinter Blenden und Lüftungsgittern | Verschluss mit Gittern, Blechen oder Brettern nach Räumung der Nistplätze | wirkt dauerhaft, kostet aber Planung und oft ein Gerüst |
Für alle vier gilt eine Grenze aus dem Tierschutzrecht, die in der Praxis oft übersehen wird. Nach § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden ist. Ein sauber montierter Spikestreifen hält Tauben ab, ohne sie zu verletzen; ein schlecht montierter verletzt sie. Ein straff gespanntes Netz schließt eine Fläche; ein hängendes Netz ist eine Falle. Die Ausführung entscheidet also darüber, ob dieselbe Maßnahme erlaubt oder verboten ist.
Warum Tötung und Gift rechtlich kaum in Betracht kommen
Stadttauben sind Wirbeltiere und stehen damit unter dem allgemeinen Schutz des Tierschutzgesetzes. § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz verbietet, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, wird nach § 17 Nummer 1 Tierschutzgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das ist kein Ordnungswidrigkeitenrecht, sondern Strafrecht.
Ob ein vernünftiger Grund vorliegt, prüfen Gerichte streng. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Rechtslage im Januar 2024 anlässlich eines Tötungsbeschlusses der Stadt Limburg zusammengetragen. Kernaussagen mit Aktenzeichen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart verlangt im Urteil vom 29. September 2021, Aktenzeichen 15 K 4096/19, konkrete Anhaltspunkte, bevor verwilderte Stadttauben als Gesundheitsschädlinge im Sinne von § 2 Nummer 12 Infektionsschutzgesetz eingestuft werden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte bereits am 27. September 2005, Aktenzeichen 1 S 261/05, entschieden, dass Tauben nicht generell, sondern nur nach Maßgabe konkreter Anhaltspunkte als Gesundheitsschädlinge gelten.
Auch der oft genannte Bauschaden durch Kot trägt die Begründung nicht ohne Weiteres. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält in derselben Entscheidung fest, dass erhebliche bauliche Schäden an denkmalgeschützten Gebäuden zwar vorkommen, ihre Zurechnung zu Taubenkot aber nicht bewiesen ist. Die hessische Bewertung verweist zusätzlich auf einen Prüfbericht des Instituts für Massivbau der TU Darmstadt aus dem Jahr 2004, bei dem mit Taubenkot beaufschlagte Baustoffe ganz überwiegend keine Veränderung zeigten.
- Anteil der Kotmenge, den Tauben in einem betreuten Schlag absetzen
- 80 Prozent
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bewertung zum Stadttaubenkonzept, Stand 16. Januar 2024
- Veranschlagte Kosten der Stadt Limburg für zwei Taubenhäuser
- 90.000 Euro einmalig, 13.000 Euro jährlich
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bewertung zum Stadttaubenkonzept, Stand 16. Januar 2024
- Schwarmdichte, ab der ein Gericht Tauben als Schädlinge einstufte
- etwa 10 Tiere je 100 Quadratmeter
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 1. September 2011, 8 A 396/10, zitiert in der hessischen Bewertung, Stand 16. Januar 2024
Chemische Mittel gegen Vögel sind ebenfalls versperrt. Nach § 14 Absatz 1 der Biozidrechts-Durchführungsverordnung sind Anträge auf Zulassung von Bioziden der Produktart 15, also von Aviziden, aus Gründen des Tierschutzes grundsätzlich abzulehnen. Nur ausnahmsweise und zum Schutz überragender Interessen des Gemeinwohls kann die Behörde eine Zulassung erteilen, und dann beschränkt auf geschulte berufsmäßige Verwender. Wer Ihnen ein Mittel gegen Tauben anbietet, arbeitet also am Rand des Zulassungsrechts.
Warum reine Abwehr den Bestand nicht senkt
Abwehr wirkt am Gebäude, nicht auf die Zahl der Tiere. Das ist der Punkt, an dem Eigentümergemeinschaften und Kommunen regelmäßig Geld verlieren: Die Tauben sitzen nach der Montage nicht mehr auf dem gesicherten Sims, sondern auf dem nächsten.
Die Rechtsprechung hat das früh festgehalten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellte im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 18 K 5694/04, fest, dass langfristig erfolgreiche Maßnahmen gegen die Taubenplage nur in der nachhaltigen Einwirkung auf die für Tauben günstigen Umweltverhältnisse bestehen können, also auf Futter- und Nistplatzangebot und Niederlassungsmöglichkeiten. Eine gezielte Tötung einzelner Tiere werde durch erhöhte Reproduktionsraten und Zuzügler umgehend ausgeglichen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof schloss sich dieser Sicht im Beschluss vom 18. Oktober 2018, Aktenzeichen 2 B 1250/18, an: Die Dichte von Vogelpopulationen richte sich ausschließlich am Nistplatz- und gegebenenfalls am Futterangebot aus, Lücken würden sofort durch andere, meist jüngere Tiere geschlossen.
Wie wirkungslos Entnahmen sind, zeigt eine Zahl aus der hessischen Bewertung: Selbst höchste Fangquoten von bis zu 45 Prozent brachten keine erkennbaren Auswirkungen auf die Gesamtzahl. Daraus folgt für Ihre Planung eine klare Reihenfolge: Erst die Quellen schließen, dann die Flächen sichern.
- Futterquellen beseitigen: offene Abfallbehälter, Reste aus Gastronomie, gezieltes Füttern in der Nachbarschaft.
- Nistplätze schließen: Nischen, offene Dachstühle, Lüftungsgitter, Blenden, ungenutzte Taubenschläge auf Dachböden.
- Wasserquellen prüfen: offene Regenrinnen mit stehendem Wasser, defekte Abläufe, Wasserbecken.
- Erst danach Abwehrtechnik montieren, sonst sichern Sie Flächen, die ohne Futter ohnehin verwaist wären.
- Kot vor der Montage fachgerecht entfernen lassen, weil Spikes und Netze über verkrustetem Kot nicht halten und die Reinigung später unmöglich wird.
Was ein betreuter Taubenschlag leistet und kostet
Der betreute Taubenschlag ist die einzige Maßnahme, die Bestand und Verschmutzung zugleich senkt. Das Prinzip: Die Tiere finden im Schlag Futter und Nistplätze, die Eier werden gegen Attrappen getauscht, und der Kot fällt dort an, wo er eingesammelt werden kann.
Die hessische Bewertung beschreibt das Aachener Beispiel, bei dem sich seit 1995 mehrere Natur- und Tierschutzorganisationen zusammengeschlossen haben: Heute werden dort zehn Taubenschläge von sachkundigen Personen ehrenamtlich betreut, der Nachwuchs lässt sich durch den Tausch der Eier gegen Attrappen um bis zu 100 Prozent verhindern, und die Tiere setzen 80 Prozent ihrer gesamten Kotmenge im Schlag ab.
Die Kostenfrage lässt sich am Limburger Fall zeigen. Dort veranschlagte die Verwaltung für zwei Taubenhäuser einmalige Investitionskosten von 90.000 Euro und jährliche Betriebskosten von 13.000 Euro. Diese Summen galten als zu hoch, woraufhin der günstiger erscheinende Weg über einen Falkner beschlossen wurde. Das Land Hessen kam in seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass die Tötung weder geeignet noch erforderlich und damit rechtswidrig wäre; wirtschaftliche Gründe allein rechtfertigen die Tötung von Tieren nicht.
Brüten Tauben in oder an Ihrem Gebäude, etwa in Nischen, auf dem Dachboden oder hinter Blenden?
Lassen sich die Nistplätze baulich dauerhaft verschließen?
Räumen Sie die Nistplätze außerhalb der Brut fachlich begleitet und verschließen Sie sie mit Gittern oder Blechen. Das ist die einzige Maßnahme, die an dieser Stelle dauerhaft wirkt.
Prüfen Sie einen betreuten Taubenschlag gemeinsam mit der Kommune oder einem Tierschutzverein. Die Tiere brauchen einen Ort, sonst verteilen sie sich auf die Nachbarschaft.
Sitzen die Tauben nur auf einzelnen Kanten und Simsen?
Spikes oder Spanndraht auf den betroffenen Kanten, lückenlos montiert und jährlich kontrolliert. Rechnen Sie damit, dass die Tiere auf benachbarte Kanten ausweichen.
Bei größeren offenen Flächen wie Loggien, Innenhöfen oder Lichtschächten ist ein straff gespanntes Netz das Mittel der Wahl, mit fester Randbefestigung und Wartungsvereinbarung.
Was Sie als Eigentümer tun dürfen und was Genehmigung braucht
An Ihrem eigenen Gebäude dürfen Sie das Landen und Nisten verhindern, solange die Vorrichtungen keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen. Das ist der Maßstab aus § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz, und er gilt unabhängig davon, ob ein Betrieb oder Sie selbst montieren.
Genehmigungen kommen aus zwei Richtungen. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, entscheidet die Denkmalbehörde über sichtbare Anbauten wie Netze und Spikes. Geht es um das Entfernen bewohnter Nester oder um Eingriffe, die über das Fernhalten hinausgehen, ist die untere Naturschutzbehörde der Ansprechpartner. Stellen Sie die Anfrage schriftlich und mit Fotos, dann haben Sie die Antwort für spätere Rückfragen im Haus.
In der Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Zuständigkeit meist eindeutig: Fassade, Dach, Loggienbrüstungen und Lichtschächte gehören zum Gemeinschaftseigentum, die Maßnahme wird also beschlossen und aus der Gemeinschaftskasse bezahlt. In der Mietwohnung gilt der allgemeine Grundsatz: Nistende Tauben auf dem Balkon oder am Fenster sind ein Mangel, für dessen Beseitigung der Vermieter zuständig ist.
- Lage dokumentieren: Fotos von Sitz- und Nistplätzen, Uhrzeiten, Zahl der Tiere, betroffene Bauteile.
- Ursachen prüfen: Futterquellen im Umkreis, offene Abfallbehälter, gezieltes Füttern, offene Nischen am Gebäude.
- Zuständigkeit klären: Eigentum, Gemeinschaftseigentum oder Mietsache, und bei Denkmalschutz die Behörde einbeziehen.
- Angebote einholen, die Reinigung, Montage und jährliche Wartung getrennt ausweisen.
- Montage begleiten lassen und die Ausführung abnehmen: lückenlose Spikes, straffe Netze, keine offenen Randbereiche.
- Kontrolltermin vereinbaren und festhalten, wer verletzte oder eingeschlossene Tiere befreit und versorgt.
Welche Gesundheitsgefahr von Stadttauben belegt ist
Die Sorge vor Krankheitsübertragung ist das häufigste Argument für harte Maßnahmen und zugleich das am schwächsten belegte. Die hessische Bewertung fasst den Stand so zusammen: Die bloße Angst vor Krankheitsübertragung genügt nicht, nötig sind epidemiologische Erhebungen und konkret festgestellte Tatsachen, aus denen sich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefahr ergibt.
Zwei Zivilgerichte haben das in einem Nachbarschaftsstreit geprüft. Das Landgericht Osnabrück entschied am 20. März 2018, Aktenzeichen 14 O 409/17, und das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte am 26. April 2019, Aktenzeichen 6 U 59/18, dass sich nicht allgemein feststellen lässt, dass von Tauben schwere Erkrankungen auf Menschen übertragen werden.
Das heißt nicht, dass Kot harmlos ist. Wer größere Mengen trockenen Kot entfernt, arbeitet mit Staub, der eingeatmet wird. Für diese Arbeit gelten die üblichen Schutzmaßnahmen: Atemschutz, Einwegschutzanzug, Anfeuchten vor dem Abtragen und fachgerechte Entsorgung. Diese Reinigung gehört zur Leistung eines Fachbetriebs und sollte im Angebot als eigene Position stehen.
Für Ihre Argumentation im Haus oder gegenüber der Verwaltung bedeutet der Befund: Begründen Sie Maßnahmen mit Verschmutzung, Nistplätzen und Bauteilen, die Sie benennen können, nicht mit einer allgemeinen Seuchengefahr. Die erste Begründung trägt, die zweite hält keiner Prüfung stand.
Häufige Fragen
Ist es erlaubt, Stadttauben zu töten?
Nur mit einem vernünftigen Grund im Sinne von § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz, und an diesen Grund stellen Gerichte hohe Anforderungen. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, macht sich nach § 17 Nummer 1 Tierschutzgesetz strafbar, die Strafe reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Das Land Hessen kam 2024 zu dem Ergebnis, dass die geplante Tötung von Stadttauben in Limburg weder geeignet noch erforderlich und damit rechtswidrig wäre.
Welche Taubenabwehr eignet sich für einen Balkon?
Für eine offene Loggia oder einen überdachten Balkon ist ein straff gespanntes Netz mit fester Randbefestigung das passende Mittel, weil es die gesamte Fläche schließt. Spikes helfen dort nur auf einzelnen Kanten wie der Brüstung und verlagern die Tiere oft nur einige Meter weiter. Prüfen Sie vorher, wem das Bauteil gehört: In Wohnungseigentum gehört die Brüstung regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum, in der Mietwohnung ist die Vermieterseite zuständig.
Sind Spikes gegen Tauben tierschutzrechtlich zulässig?
Ja, sofern sie keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen; das verlangt § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz für alle Vorrichtungen zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren. Entscheidend ist die Ausführung: lückenlose Montage, keine scharfen Kanten, keine Konstruktion, in der sich Tiere verfangen können. Ein gerissenes Netz oder ein loser Spikestreifen wird damit vom zulässigen Abwehrmittel zur verbotenen Falle.
Warum wird die Taubenpopulation durch Abwehrmaßnahmen nicht kleiner?
Weil sich die Dichte einer Vogelpopulation nach dem Nistplatz- und Futterangebot richtet, nicht nach der Zahl der gesicherten Simse. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hielt 2018 fest, dass Lücken durch andere, meist jüngere Tiere sofort geschlossen werden, und das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied bereits 2005, dass nur die nachhaltige Einwirkung auf Futter- und Nistplatzangebot langfristig wirkt. Abwehrtechnik schützt das Bauteil, sie senkt keinen Bestand.
Was kostet ein betreuter Taubenschlag?
Die Stadt Limburg an der Lahn veranschlagte für zwei Taubenhäuser einmalige Investitionskosten von 90.000 Euro und jährliche Betriebskosten von 13.000 Euro. In Aachen werden zehn Schläge seit 1995 ehrenamtlich von sachkundigen Personen betreut, was die laufenden Kosten senkt. Der Nutzen liegt in zwei Größen: Der Nachwuchs lässt sich durch den Tausch der Eier gegen Attrappen um bis zu 100 Prozent verhindern, und 80 Prozent der Kotmenge fallen im Schlag an.
Übertragen Stadttauben gefährliche Krankheiten auf Menschen?
Eine allgemeine Übertragung schwerer Erkrankungen lässt sich nicht feststellen; das entschieden das Landgericht Osnabrück am 20. März 2018 und das Oberlandesgericht Oldenburg am 26. April 2019. Für die Einstufung als Gesundheitsschädling nach § 2 Nummer 12 Infektionsschutzgesetz verlangen die Verwaltungsgerichte konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall. Beim Entfernen größerer Kotmengen gelten trotzdem Schutzmaßnahmen wie Atemschutz, Anfeuchten des Kots und fachgerechte Entsorgung.