Schädlingsbekämpferverzeichnis

Nutzungsbedingungen

Umfang und Grenzen der Angaben in diesem Verzeichnis.

Betreiber
MADE-WITH.AI LTD
Stand
6. Oktober 2026

Zweck des Verzeichnisses

Dieses Verzeichnis führt öffentlich zugängliche Angaben zusammen und ordnet sie nach Ort und Leistung. Es vermittelt keine Aufträge, empfiehlt keinen Betrieb und prüft keine Qualifikation, soweit die Seite das nicht ausdrücklich ausweist.

Keine Gewähr für die Angaben

Die Angaben stammen aus fremden Quellen und können veraltet oder unvollständig sein. Verbindlich ist immer die Auskunft des Betriebs selbst. Fehlende Angaben bleiben leer, statt geschätzt zu werden.

Fehler melden Sie über das Kontaktformular. Wir korrigieren belegte Fehler und weisen den Stand der Daten auf jeder Seite aus.

Rechte an den Inhalten

Die Herkunft der Daten und ihre Lizenz nennt die Seite Quellen und Methodik. Eigene Texte, Aufbereitungen und Auswertungen dieses Verzeichnisses sind urheberrechtlich geschützt.

Notdienst-Einsätze

Bei einem dringenden Einsatz, etwa nach einem Rohrbruch, einem Sturmschaden am Dach oder wenn eine Tür ins Schloss gefallen ist, verlangen manche Betriebe deutlich höhere Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze. Verbraucherzentralen warnen seit Jahren vor überteuerten Notdiensten, besonders im Schlüsseldienst-Gewerbe. Lassen Sie sich den Preis vor Beginn der Arbeiten bestätigen, auch im Notfall.

Dieses Verzeichnis vermittelt keine Notdienst-Einsätze, verhandelt keine Preise und haftet nicht für das Angebot eines einzelnen Betriebs. Wirkt eine Forderung nach dem Einsatz überhöht, hilft die zuständige Verbraucherzentrale weiter. Auffällige Angebote melden Sie über das Kontaktformular.

Meister- und Sachkundenachweis

Schädlingsbekämpfung ist weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung als eigenes Gewerbe geführt. Eine einfache Gewerbeanmeldung genügt, eine Meisterpflicht oder Eintragung in die Handwerksrolle besteht für dieses Gewerbe nicht. Reguliert wird nicht der Berufszugang, sondern der Umgang mit bestimmten Mitteln: Wer Biozide gewerblich anwendet, braucht dafür einen Sachkundenachweis nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung, gültig für höchstens sechs Jahre.

Dieses Verzeichnis prüft den Sachkundenachweis oder eine Zertifizierung nach DIN EN 16636 nicht selbst. Die Angaben stammen aus OpenStreetMap, siehe Quellen und Methodik. Verbindlich ist der Nachweis, den der Betrieb auf Nachfrage vorlegt. Lassen Sie sich den Sachkundenachweis und, falls vorhanden, die Zertifizierung nach DIN EN 16636 vor der Auftragserteilung zeigen.