Glossar
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung nach § 649 BGB, keine Preisgarantie. Überschreitet die tatsächliche Rechnung den Voranschlag wesentlich, muss der Betrieb dies unverzüglich anzeigen.
- Begriff
- Kostenvoranschlag
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Als Richtwert für eine wesentliche, mitteilungspflichtige Überschreitung gelten in Rechtsprechung und Praxis etwa 15 bis 20 Prozent, im Einzelfall bis 25 Prozent.
Bei Schädlingsbekämpfung zeigt sich der tatsächliche Aufwand oft erst nach der ersten Begehung, weil Ausmaß und Zugänglichkeit des Befalls vorher schwer einschätzbar sind.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Kostenvoranschlag beim Werkvertrag: Was rechtlich gilt, Verbraucherinformationssystem Bayern,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Schädlings-Identifikator und Befalls-Kostenrechner entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.