Schädlingsbekämpferverzeichnis

Ratgeber

Was Schädlingsbekämpfung kostet

Eine amtliche Preisstatistik für Schädlingsbekämpfung gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale nennt für ein Wespennest 150 bis 250 Euro netto einschließlich Anfahrt, für eine Umsiedlung mindestens 1.000 Euro. Handwerkerportale nennen je nach Schädling 100 bis 600 Euro. Verbindlich wird der Preis erst als schriftlicher Festpreis vor Arbeitsbeginn.

Was ein Einsatz je Schädlingsart kostet

Der Preis hängt an drei Größen: an der Art des Schädlings, an der Zahl der nötigen Termine und an der Frage, ob der Betrieb tagsüber oder nachts anrückt. Bei Wespen genügt meist ein Termin. Bei Bettwanzen, Schaben und Ratten sind mehrere Termine die Regel, weil die Nachkontrolle zur Behandlung gehört.

Belastbare Zahlen kommen nur von einer Stelle, die keine Aufträge vermittelt. Die Verbraucherzentrale nennt für das Entfernen eines Wespennests ohne besonderen Aufwand 150 bis 250 Euro netto einschließlich Anfahrt und für eine Umsiedlung, bei der das Nest samt Tieren versetzt wird, mindestens 1.000 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält für das reine Entfernen eines Nests sogar 150 Euro für die Obergrenze. Alles darüber begründet der Betrieb, oder Sie fragen nach.

Wespennest entfernen ohne besonderen Aufwand, einschließlich Anfahrt
150 bis 250 Euro netto
Verbraucherzentrale Bundesverband, Wespennest entfernen zu Wucherpreisen, Stand 5. Januar 2026
Umsiedlung eines Wespennests statt Entfernung
ab 1.000 Euro
Verbraucherzentrale Bundesverband, Wespennest entfernen zu Wucherpreisen, Stand 5. Januar 2026
Höchste Geldbuße für das Zerstören eines Nests besonders geschützter Arten
50.000 Euro
§ 69 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz, Stand 20. September 2026
Preisspannen je Schädling. Spalte 2 stammt vom Vermittlungsportal AuftragsGlück, Stand September 2026, ohne veröffentlichte Datenbasis; Spalte 3 nennt die geprüfte Angabe, wo es eine gibt.
SchädlingSpanne laut VermittlungsportalGeprüfte AngabeTypische Zahl der Termine
Wespen100 bis 250 Euro150 bis 250 Euro netto laut Verbraucherzentrale1
Hornissen150 bis 300 Eurokeine geprüfte Angabe; Ausnahme der Naturschutzbehörde nötig1, nach Genehmigung
Ratten150 bis 550 Eurokeine geprüfte Angabe2 bis 4, mit Nachkontrolle
Mäuse150 bis 250 Eurokeine geprüfte Angabe2 bis 3
Bettwanzen300 bis 600 Eurokeine geprüfte Angabe; Nachkontrolle nach 2 bis 3 Wochen laut Umweltbundesamt2 und mehr, über Wochen
Schaben200 bis 400 Eurokeine geprüfte Angabe2 bis 3
Holzschädlingeab 600 Eurokeine geprüfte Angabe1 Behandlung, danach Kontrolle

Lesen Sie die zweite Spalte als Untergrenze, nicht als Kalkulation. Vermittlungsportale rechnen aus ihren eigenen Aufträgen, nennen weder Erhebungsjahr noch Fallzahl und haben ein Interesse an niedrigen Einstiegswerten. Die dritte Spalte zeigt, wie dünn die geprüfte Datenlage ist: Außer für Wespennester gibt es in Deutschland für keinen Schädling eine unabhängig erhobene Preisangabe.

Warum es für Schädlingsbekämpfung keine amtliche Preisliste gibt

Für Schädlingsbekämpfung gilt freie Preisbildung. Anders als bei Notaren oder Rechtsanwälten gibt es keine Gebührenordnung, an die ein Betrieb gebunden wäre, und anders als beim behördlich angeordneten Abschleppen auch keine kommunale Gebührentabelle. Der Preis ist das, was Sie mit dem Betrieb vereinbaren.

Haben Sie nichts vereinbart, greift § 632 Absatz 2 BGB: Dann gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Üblich heißt am Ort und für diese Leistung üblich, und genau darüber streiten die Parteien hinterher. Deshalb ist die Preisvereinbarung vor Arbeitsbeginn kein Misstrauen, sondern der einzige Weg zu einer Zahl, die beide Seiten binden.

Ein Kostenvoranschlag ist noch keine Preiszusage. Nach § 649 BGB ist er eine Schätzung, solange der Betrieb nicht ausdrücklich die Gewähr für seine Richtigkeit übernimmt. Zeichnet sich ab, dass die Arbeit ohne wesentliche Überschreitung nicht machbar ist, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren, und Sie dürfen kündigen. Für den Kostenvoranschlag selbst darf er nur dann Geld verlangen, wenn Sie das vorher vereinbart haben; nach § 632 Absatz 3 BGB ist er im Zweifel nicht zu vergüten.

Drei Preisformen und was sie für Sie bedeuten. Rechtsgrundlagen: § 632 und § 649 BGB.
PreisformBindung des BetriebsIhr RisikoPasst zu
Keine Absprachekeine; es gilt die übliche Vergütunghoch, weil die Höhe erst im Streit geklärt wirdkeiner Lage, auch nicht dem Notfall
Kostenvoranschlag ohne GewährSchätzung mit Anzeigepflicht bei wesentlicher Überschreitungmittel, Mehrkosten unterhalb der Schwelle tragen Sieunklarem Befall, erster Begehung
Schriftlicher Festpreis je Positionverbindlich für die beschriebene Leistunggering, nur vereinbarte Zusatzpositionen kommen dazuNotdienst, Wespennest, klar umrissenem Auftrag

Welche 7 Positionen in ein Angebot gehören

Eine Summe ohne Aufgliederung können Sie nicht prüfen und nicht vergleichen. Verlangen Sie die Leistung in Positionen, jede mit Menge, Einheit und Einzelpreis. Diese sieben Punkte gehören in jedes Angebot für einen Einsatz in einer Wohnung oder einem Haus:

  • Anfahrt mit Betrag und Angabe, ob sie je Termin anfällt oder einmalig.
  • Arbeitszeit mit Stundensatz und geschätzter Dauer, getrennt nach Regelzeit und Zeiten mit Zuschlag.
  • Befallsermittlung: Begehung, Nachweis der Art, Ermittlung der Eintrittswege. Ohne diesen Schritt ist die Behandlung Raten.
  • Mittel und Verfahren mit Produktname und Menge, bei Wärmebehandlung mit Dauer und Zieltemperatur.
  • Nachkontrollen mit Zahl der Termine und Preis je Termin, weil hier der größte Teil der Nachforderungen entsteht.
  • Dokumentation: Befallsbericht, eingesetzte Mittel, Sicherheitshinweise. Vermieter und Betriebe brauchen sie als Nachweis.
  • Entsorgung von Ködern, Fallen und befallenen Gegenständen, falls sie anfällt.

Prüfen Sie außerdem, ob der Betrieb Umsatzsteuer ausweist und ob er seinen vollständigen Firmennamen mit Anschrift angibt. Die Verbraucherzentrale nennt als Warnzeichen unseriöser Anbieter genau das Gegenteil: nur eine 0800-Nummer oder Handynummer, erfundene Adressen und Steuernummern mit dem Zusatz in Gründung.

So holen Sie in 6 Schritten ein vergleichbares Angebot ein

Zwei Angebote sind nur dann vergleichbar, wenn beide Betriebe dieselbe Lage gesehen und dieselbe Leistung beschrieben haben. Der folgende Ablauf kostet Sie eine halbe Stunde und ist der einzige Hebel, den Sie auf den Preis haben.

  1. Halten Sie den Befund fest: Fotos, Fundort, Zeitpunkt, Zahl der gesehenen Tiere, Spuren wie Kot oder Fraßgänge. Das ist die Grundlage jeder Ferneinschätzung.
  2. Grenzen Sie die Art ein, bevor Sie anrufen. Ein Betrieb, der schon am Telefon weiß, ob es um Hausmäuse oder Ratten geht, kalkuliert genauer.
  3. Fragen Sie bei drei Betrieben dieselben vier Punkte ab: Anfahrt, Stundensatz, Zahl der voraussichtlichen Termine, Preis je Nachkontrolle.
  4. Lassen Sie sich das Angebot schriftlich geben, mit den sieben Positionen und einem Enddatum der Gültigkeit.
  5. Vereinbaren Sie vor Arbeitsbeginn einen Festpreis für die beschriebene Leistung und einen Einheitspreis für absehbare Zusatzarbeiten.
  6. Nehmen Sie die Arbeit ab und lassen Sie sich den Befallsbericht aushändigen. Ohne Bericht können Sie später nicht belegen, was gemacht wurde.
Vom Anruf bis zur Rechnung
  1. Anruf mit Befund

    Sie schildern Fundort, Art und Umfang. Der Betrieb nennt eine Preisspanne und einen Termin. Zuständig: Sie, am Tag der Entdeckung.

  2. Begehung vor Ort

    Der Betrieb bestimmt die Art, sucht die Eintrittswege und schätzt den Aufwand. Bei Bettwanzen gehört der Nachweis lebender Tiere oder ihrer Spuren dazu. Zuständig: der Betrieb.

  3. Schriftliches Angebot

    Positionen, Festpreis, Zahl der Termine, Preis je Nachkontrolle. Zuständig: der Betrieb, vor Arbeitsbeginn.

  4. Behandlung

    Ausführung nach Angebot. Änderungen nur schriftlich und mit Preis, bevor weitergearbeitet wird. Zuständig: beide Seiten.

  5. Nachkontrolle

    Kontrolle des Erfolgs, bei Bettwanzen nach zwei bis drei Wochen. Ergebnis gehört in den Bericht. Zuständig: der Betrieb.

  6. Rechnung und Bericht

    Rechnung mit denselben Positionen wie das Angebot, dazu der Befallsbericht. Zuständig: der Betrieb, nach Abschluss.

Wann Zuschläge für Notdienst und Wochenende zulässig sind

Zuschläge für Abend-, Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze sind erlaubt, wenn sie vereinbart sind. Das Vermittlungsportal AuftragsGlück nennt für solche Einsätze 25 bis 75 Prozent Aufschlag, ohne die Datenbasis offenzulegen. Eine geprüfte Zahl dazu gibt es nicht. Entscheidend ist deshalb nicht die Höhe an sich, sondern ob Sie den Zuschlag vor dem Einsatz kannten.

Nach oben gibt es eine Grenze. Ein Vertrag ist nach § 138 Absatz 2 BGB nichtig, wenn jemand Ihre Zwangslage ausnutzt und sich Vorteile versprechen lässt, die in auffälligem Missverhältnis zur Leistung stehen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen dokumentiert Fälle, in denen für das Besprühen eines Wespennests über 700 Euro verlangt wurden, und der Bundesverband nennt bis zu 700 Euro für eine halbe Stunde dilettantischer Arbeit. Das sind die Fälle, in denen es sich lohnt, die Zahlung zu verweigern und Anzeige zu erstatten.

Wer die Rechnung trägt: Mieter, Vermieter oder Eigentümer

In einer Mietwohnung zahlt zunächst der Vermieter, weil er die Wohnung nach § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB in vertragsgemäßem Zustand halten muss. Ob er die Kosten über die Betriebskostenabrechnung weiterreichen darf, hängt daran, ob sie laufend anfallen: § 1 Absatz 1 BetrKV erfasst nur Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen, und § 2 Nummer 9 BetrKV nennt die Ungezieferbekämpfung als eine davon. Die einmalige Beseitigung eines akuten Befalls passt nicht in dieses Raster, die regelmäßige vorbeugende Kontrolle im Haus schon.

Im Wohnungseigentum zahlt die Gemeinschaft, wenn der Befall das Gemeinschaftseigentum betrifft, etwa Keller, Dachboden oder Fassade. Beschränkt er sich auf eine Wohnung, zahlt die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst.

Ordnet die Behörde die Bekämpfung an, ändert das nichts an der Kostenlast. Nach § 17 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass sie Krankheitserreger verbreiten. Nach Absatz 3 kann sie verlangen, dass Sie eine Fachkraft beauftragen, und notfalls selbst eine beauftragen. Das Land Berlin formuliert die Folge für die Meldung eines Rattenbefalls deutlich: Die Meldung ist gebührenfrei, die Kosten der Bekämpfung trägt die pflichtige Person, auf Privatgrundstücken also die Eigentümerin oder der Eigentümer.

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Wespennest entfernen zu lassen?

Die Verbraucherzentrale nennt für das Entfernen eines Wespennests ohne besonderen Aufwand 150 bis 250 Euro netto einschließlich Anfahrt. Wird eine Hubarbeitsbühne gebraucht oder soll das Nest umgesiedelt statt beseitigt werden, steigt der Preis; für eine Umsiedlung nennt die Verbraucherzentrale mindestens 1.000 Euro. Rechnungen über 500 Euro für einen einfachen Einsatz sind ein Fall für die Prüfung, nicht für die sofortige Zahlung.

Darf ein Kammerjäger für einen Noteinsatz am Wochenende einen Zuschlag verlangen?

Ja, ein Zuschlag für Wochenende, Feiertag oder Nacht ist zulässig, wenn er vor dem Einsatz vereinbart wurde. Ohne Vereinbarung schulden Sie nach § 632 Absatz 2 BGB nur die übliche Vergütung, und über deren Höhe entscheidet im Streitfall das Gericht. Lassen Sie sich den Zuschlag deshalb am Telefon nennen und schriftlich bestätigen, bevor jemand anrückt.

Ist ein Kostenvoranschlag für Schädlingsbekämpfung verbindlich?

Nein, ein Kostenvoranschlag ist nach § 649 BGB eine Schätzung, solange der Betrieb die Gewähr für seine Richtigkeit nicht ausdrücklich übernimmt. Er muss Sie aber unverzüglich informieren, sobald sich eine wesentliche Überschreitung abzeichnet, und Sie dürfen dann kündigen. Verbindlich ist nur ein vereinbarter Festpreis für eine klar beschriebene Leistung.

Kann der Vermieter die Kosten der Schädlingsbekämpfung auf die Nebenkosten umlegen?

Umlagefähig sind nach § 1 Absatz 1 und § 2 Nummer 9 der Betriebskostenverordnung nur Kosten, die laufend entstehen, also eine regelmäßige vorbeugende Kontrolle im Haus. Die einmalige Beseitigung eines akuten Befalls entsteht nicht laufend und gehört deshalb nicht in die Betriebskostenabrechnung. Prüfen Sie in der Abrechnung, ob unter Ungezieferbekämpfung ein Dauerauftrag oder ein einmaliger Einsatz steht.

Wie viele Termine sind bei einer Bettwanzenbehandlung üblich und was kostet jeder weitere?

Das Umweltbundesamt beschreibt eine Insektizidbehandlung gegen Bettwanzen als Maßnahme über mehrere Wochen mit einer Nachkontrolle nach etwa zwei bis drei Wochen und weiteren Behandlungen, bis keine lebenden Tiere mehr gefunden werden. Wie viel jeder weitere Termin kostet, steht in keinem öffentlichen Preisverzeichnis. Lassen Sie sich den Preis je Nachkontrolle deshalb im Angebot ausweisen, bevor die erste Behandlung beginnt.

Was kann ich tun, wenn die Rechnung für den Schädlingsbekämpfer viel zu hoch ist?

Zahlen Sie nicht sofort an der Haustür, sondern verlangen Sie eine Rechnung mit einzelnen Positionen und prüfen Sie diese in Ruhe. Steht der Preis in auffälligem Missverhältnis zur Leistung und wurde Ihre Zwangslage ausgenutzt, ist der Vertrag nach § 138 Absatz 2 BGB nichtig. Die Verbraucherzentrale rät in solchen Fällen zur Anzeige bei der Polizei und unterstützt bei der Einordnung der Forderung.

Begriffe aus diesem Artikel im Glossar

  • Kostenvoranschlag: Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Kostenschätzung nach § 649 BGB, keine Preisgarantie. Überschreitet die tatsächliche Rechnung den Voranschlag wesentlich, muss der Betrieb dies unverzüglich anzeigen.
  • Festpreis bei Notdiensten: Ein Festpreis ist der verbindliche Komplettpreis für alle Arbeiten inklusive Anfahrt und möglicher Zuschläge, vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart. Ein akuter Befall, etwa mit Wespen in Wohnnähe, wird oft unter Zeitdruck beauftragt, was Lockangebote begünstigt.
  • Gewährleistung bei Schädlingsbekämpfung: Bleibt ein Befall trotz durchgeführter Bekämpfung bestehen, kommt es auf die vertraglich vereinbarte Leistung an: ein reiner Dienstvertrag über eine Behandlung schuldet die fachgerechte Durchführung, nicht zwingend den vollständigen Erfolg, während ein Werkvertrag auf ein bestimmtes Ergebnis zielen kann.
  • Abnahme und Dokumentation einer Behandlung: Nach einer Schädlingsbekämpfung sollte ein schriftliches Protokoll über Befund, eingesetzte Mittel, Datum und gegebenenfalls Nachkontrolltermine vorliegen. Das dient sowohl der Nachverfolgung als auch als Nachweis gegenüber Vermieter, Versicherung oder Behörden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 632 BGB Vergütung und § 649 BGB Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft und Wucher, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 1 und § 2 Nummer 9 Betriebskostenverordnung, Ungezieferbekämpfung als laufende Kosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 17 Infektionsschutzgesetz, besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 69 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz, Bußgeldvorschriften, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Wespennest entfernen zu Wucherpreisen: So wehren Sie sich gegen Abzocke, Aktualisierung 5. Januar 2026, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  7. Störende Wespennester: Notdienste verlangen übertriebene Preise, 16. Januar 2026, Verbraucherzentrale Niedersachsen,
  8. Ratgeber Bettwanzen: Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen, Stand Oktober 2023, Umweltbundesamt,
  9. Allgemeinverfügung zur Rattenbekämpfung, gültig ab 14. August 2026, Bezirksamt Neukölln von Berlin,
  10. Schädlingsbefall melden: Zuständigkeit, Meldepflicht und Kostentragung, Land Berlin, Service-Portal,
  11. Schädlingsbekämpfer Kosten, Preisspannen je Schädling, Stand September 2026, AuftragsGlück, Vermittlungsportal ohne veröffentlichte Datenbasis,

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.