Gewerbestatus der Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung ist weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung als eigenes Gewerbe geführt. Es handelt sich um ein freies Gewerbe, für das eine einfache Gewerbeanmeldung genügt, eine Meisterpflicht oder Eintragung in die Handwerksrolle besteht nicht.
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