Kammerjäger-Eintrag berichtigen, Daten erfragen
Schreiben Sie uns hier, wenn ein Kammerjäger falsch eingetragen ist oder Sie wissen wollen, welche Daten wir über Sie haben. Bei Befall in einer Mietwohnung informieren Sie zuerst Ihren Vermieter. Ein Hornissennest darf nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde entfernt werden. Ratten auf der Straße oder im Park melden Sie Ihrer Stadt, meist dem Ordnungs- oder Gesundheitsamt.
Wer antwortet
- Betreiber
- MADE-WITH.AI LTD
- Antwortfrist bei DSGVO-Auskunft
- ein Monat
- Stand dieser Seite
- 6. Oktober 2026
Ihre Nachricht
Kammerjäger falsch eingetragen?
Schädlingsbekämpfer sind in OpenStreetMap selten eingetragen. Die Liste ist deshalb kurz, und jeder Fehler fällt ins Gewicht. Melden Sie eine alte Anschrift, eine aufgegebene Firma oder einen Eintrag, der mit Schädlingsbekämpfung nichts zu tun hat.
Wir vergleichen Ihre Meldung mit der Karte. Ist die Angabe in OpenStreetMap falsch, nennen wir Ihnen die Stelle, an der Sie sie selbst ändern. Ohne diese Änderung käme der Fehler beim nächsten Abgleich zurück.
Eine Rechnung, die Ihnen zu hoch erscheint, beurteilen wir nicht. Wenden Sie sich damit an die Verbraucherzentrale.
Auskunft über Ihre Daten
Betroffene Personen haben nach Art. 15 bis 17 DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Dieses Formular ist der dafür vorgesehene Weg. Wir antworten innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Für eine Auskunft nennen Sie den Betrieb und die Stadt. Manche Kammerjäger arbeiten unter ihrem eigenen Namen. Erst mit dem Ort ist klar, welcher Eintrag gemeint ist.
Keine Soforthilfe per Telefon
Zu Befall, Bekämpfung oder Kosten im Einzelfall beraten wir nicht am Telefon. Geschriebenes wird schneller gelesen und beantwortet als ein Anruf, und eine Korrektur braucht ohnehin den Bezug in Textform. Die Rufnummer des Anbieters steht im Impressum, wie es § 5 DDG verlangt.
Was mit Ihren Angaben geschieht
Wir verarbeiten Anliegen, Bezug, Nachricht und Ihre Adresse ausschließlich zur Bearbeitung dieser Meldung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Abschluss der Bearbeitung wird die Meldung gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.