Schädlingsbekämpferverzeichnis

Glossar

Sachkundenachweis für Biozidprodukte

Wer Biozidprodukte einer bestimmten Gefährdungsklasse gewerblich anwendet oder abgibt, braucht einen Sachkundenachweis nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung. Der Nachweis ist höchstens sechs Jahre gültig und muss durch anerkannte Fortbildung verlängert werden.

Begriff
Sachkundenachweis für Biozidprodukte
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Die Schulung umfasst chemikalienrechtliche Grundlagen sowie den fachgerechten Umgang mit den jeweiligen Biozidprodukten, um Risiken für Anwender, Kunden und Umwelt zu begrenzen.

Ein Betrieb ohne aktuellen Sachkundenachweis darf bestimmte Mittel nicht mehr gewerblich einsetzen, unabhängig davon, wie lange er schon am Markt tätig ist.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis, umwelt-online,

Einsatz von Sprachmodellen

Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Schädlings-Identifikator und Befalls-Kostenrechner entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.