Glossar
Sachkundenachweis für Biozidprodukte
Wer Biozidprodukte einer bestimmten Gefährdungsklasse gewerblich anwendet oder abgibt, braucht einen Sachkundenachweis nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung. Der Nachweis ist höchstens sechs Jahre gültig und muss durch anerkannte Fortbildung verlängert werden.
- Begriff
- Sachkundenachweis für Biozidprodukte
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Die Schulung umfasst chemikalienrechtliche Grundlagen sowie den fachgerechten Umgang mit den jeweiligen Biozidprodukten, um Risiken für Anwender, Kunden und Umwelt zu begrenzen.
Ein Betrieb ohne aktuellen Sachkundenachweis darf bestimmte Mittel nicht mehr gewerblich einsetzen, unabhängig davon, wie lange er schon am Markt tätig ist.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis, umwelt-online,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Schädlings-Identifikator und Befalls-Kostenrechner entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.