Glossar
Gewerbestatus der Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung ist weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung als eigenes Gewerbe geführt. Es handelt sich um ein freies Gewerbe, für das eine einfache Gewerbeanmeldung genügt, eine Meisterpflicht oder Eintragung in die Handwerksrolle besteht nicht.
- Begriff
- Gewerbestatus der Schädlingsbekämpfung
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Reguliert wird nicht der Berufszugang als Ganzes, sondern der Umgang mit bestimmten Mitteln: Wer Biozide oder Pflanzenschutzmittel gewerblich anwendet, braucht dafür einen gesonderten Sachkundenachweis nach Chemikalienrecht.
Für dieses Verzeichnis heißt das: Qualifikation lässt sich hier nicht über eine Meisterpflicht abfragen. Aussagekräftiger sind der Sachkundenachweis und eine freiwillige Zertifizierung nach DIN EN 16636.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Anlage B HwO, Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Die Formulierung der Titel-, Überschrift- und Antwortzonen-Muster sowie die Texte des Moduls Schädlings-Identifikator und Befalls-Kostenrechner entstehen mit Unterstützung von Sprachmodellen (Claude Sonnet und Claude Opus). Das Hintergrundbild der Startseite ist mit einem Bildmodell erzeugt (Gemini 2.5 Flash Image über Eden AI). Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Einträge stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 12. September 2026.